Allgemeine Geschäfts- und Provisionsbedingungen

  1. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden.
  2. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies mitzuteilen. Sollte er dies nicht tun und unsere Dienste in Anspruch nehmen, entsteht dennoch ein Provisionsanspruch.
  3. Der im Angebotsschreiben (Exposé) genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch der Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für ein Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.
  4. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertrag abschließt.
  5. Unsere Maklerprovision wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Anspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
  6. Unsere Maklerprovision beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind (Doppeltätigkeit):
    • bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt.
    • bei Mietverträgen über Wohnraum 2,38% Monatskaltmieten inkl. MwSt., sofern dies gesetzlich zulässig ist.
    • bei Abnahme- oder Übergabeverhandlungen für Wohn- und Gewerberaum pro Auftrag ein Pauschalhonorar von jeweils € 80,00 inkl. MwSt.
    • bei Beschaffung von Objektunterlagen die von uns vorausgelegten Gebühren
  7. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwendungsersatz hinsichtlich der Sachkosten (Exposé, Porto-/Telefon-/Fahrtkosten usw.) zu erstatten und zwar als Pauschale in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision. Dem Auftraggeber bleibt es frei nachzuweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer war als dieser Pauschalbetrag.
  8. Hinsichtlich des Objektes sind wir Firma auf die Angaben der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben des Auftraggebers und deren Vertretern wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernehmen wir keine Gewähr für die Bonität der Vertragspartner. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine Haftung übernommen. Unsere Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln begrenzt.
  9. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich unser Auftraggeber während der Laufzeit eines Vertrages neben uns keine weiteren Maklerdienste in Anspruch zu nehmen.
  10. Die von uns erstellten Fotos, Pläne usw. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unser schriftliches Einverständnis nicht an Dritte weiter gegeben bzw. verwendet werden. Das Nutzungsrecht endet nicht mit dem Maklervertrag.
  11. Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  12. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine gültige Bestimmung anstelle der ungültigen zu vereinbaren, die wirtschaftlich der ungültigen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt für ergänzungsbedürftige Lücken.
  13. Streitschlichtung

Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes, Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG)eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.

Die Firma Mertin Immobilien ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Firma Mertin Immobilien grundsätzlich nicht teil.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet:

Ombudsmann Immobilien IVD/VPB-Grunderwerb und Verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter

https://www.ombudsmann-immobilien.net

Online Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)bereit, die Sie hier finden:

https:// eu.europa.eu/consumers/odr.